Der Tätigkeitsbereich von CNAs kann jedoch je nach staatlichen Vorschriften und Einrichtungsrichtlinien variieren. In manchen Fällen ist es CNAs unter der Aufsicht einer ausgebildeten Krankenschwester gestattet, bestimmte Nagelpflegeaufgaben durchzuführen, wie z. B. das Trimmen übermäßig langer Nägel oder das Entfernen von Niednägeln.
Wenn Sie ein CNA sind und Fragen zu Ihrem Tätigkeitsbereich haben, ist es wichtig, Ihren Vorgesetzten zu konsultieren oder sich auf die von Ihrer Einrichtung festgelegten Richtlinien und Verfahren zu beziehen. Das Schneiden der Zehennägel von Patienten ohne entsprechende Schulung oder Genehmigung kann ein Risiko für den Patienten darstellen und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
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