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Gilt Katarakt als Vorerkrankung?

Ja, Katarakt gilt im Allgemeinen als Vorerkrankung.

Katarakte sind eine häufige altersbedingte Augenerkrankung, bei der die natürliche Augenlinse trübe wird, was zu verschwommenem oder verzerrtem Sehen führt. Da sich Katarakte typischerweise im Laufe der Zeit entwickeln und mit dem Alter einhergehen, werden sie von Versicherungsgesellschaften oft als Vorerkrankungen betrachtet.

Bei der Beantragung einer Krankenversicherung können Personen nach ihrer Krankengeschichte und etwaigen Vorerkrankungen gefragt werden. Falls ein Katarakt vorliegt, muss er als bereits bestehende Erkrankung angegeben werden. Die Versicherungsgesellschaft kann dann das individuelle Risiko anhand der Schwere und des Fortschreitens des Katarakts sowie anderer Faktoren beurteilen, um den Versicherungsschutz und mögliche Auswirkungen auf die Prämien festzulegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Bedingungen für Vorerkrankungen je nach Versicherungsgesellschaft und Police unterschiedlich sein können. Es ist immer ratsam, sich an Ihren Versicherer oder Vertreter zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zum Versicherungsschutz für Vorerkrankungen, einschließlich Katarakt, zu erhalten.

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