1. Die Treppe hat vier oder mehr Setzstufen.
2. Das Treppenhaus ist ein- oder beidseitig offen.
3. Die Treppe befindet sich in einem öffentlichen Bereich wie einer Lobby oder einem Flur.
4. Das Treppenhaus wird von anderen Personen als Mitarbeitern, beispielsweise Kunden oder Besuchern, genutzt.
Diese Vorschriften sollen dazu beitragen, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, die Treppen in Gewerbegebäuden benutzen. Handläufe bieten Halt und Stabilität und ermöglichen Menschen das sichere Auf- und Absteigen von Treppen. Durch die Notwendigkeit von Handläufen auf beiden Seiten von Treppen wird die Gefahr des Ausrutschens, Stolperns und Stürzens verringert.
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