Gemäß der Beeinträchtigungsliste der SSA kann ein Bandscheibenvorfall als behindernd angesehen werden, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt, wie zum Beispiel:
- Kompression der Nervenwurzel:Der Bandscheibenvorfall drückt eine Nervenwurzel zusammen und verursacht erhebliche Schmerzen, Taubheitsgefühl oder Schwäche im betroffenen Bein oder Arm.
- Motorischer oder sensorischer Verlust:Der Bandscheibenvorfall führt zu einem erheblichen Verlust der motorischen oder sensorischen Funktion in der betroffenen Extremität.
- Arbeitsunfähigkeit:Der Bandscheibenvorfall hindert die Person daran, ihrer gewohnten Arbeit oder einer anderen wesentlichen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Wenn eine Person die Invaliditätskriterien der SSA erfüllt, hat sie möglicherweise Anspruch auf Invaliditätsleistungen, einschließlich monatlicher Barzahlungen und Zugang zu medizinischer Versorgung. Der durchschnittliche Grad der Behinderung bei einem Bandscheibenvorfall kann je nach Schwere der Erkrankung zwischen 20 und 100 % liegen.
Wenn bei Ihnen Symptome eines Bandscheibenvorfalls auftreten und Sie nicht arbeiten können, ist es wichtig, einen Arzt zu konsultieren und rechtlichen Rat einzuholen, um Ihren Anspruch auf Invaliditätsleistungen festzustellen.
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