Im Anschluss an eine Autopsie werden dem Körper typischerweise die inneren Organe zur weiteren Untersuchung und Analyse entnommen. Nach der Entnahme notwendiger Proben oder Messungen werden die Organe in der Regel entsorgt, wenn sie nicht von diagnostischer Bedeutung sind oder dem Wunsch der Familie entsprechen. Abhängig von den örtlichen Gesetzen und Vorschriften können Organe nach dem Autopsieverfahren entweder entsorgt oder verbrannt werden.
Gehirn:
In bestimmten Fällen, beispielsweise bei medizinisch-rechtlichen Untersuchungen oder bei neurologischen Erkrankungen, kann eine Untersuchung des Gehirns im Rahmen einer Autopsie erforderlich sein. Nach einer gründlichen Untersuchung wird das Gehirn normalerweise entsorgt oder fachgerecht konserviert. Es ist wichtig, die einschlägigen gesetzlichen Normen und Vorschriften zur Verwaltung menschlicher Gewebe und zur Entsorgung postmortaler Proben zu beachten.
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