Ein Elektrokardiogramm (EKG) wird im Rahmen der Erstuntersuchung eines Patienten mit Kopfverletzungen nicht routinemäßig durchgeführt, es sei denn, aufgrund des Gesamtbildes des Patienten liegen spezifische Herzbeschwerden oder Bedenken vor. Während einige Kopfverletzungen, insbesondere schwere traumatische Hirnverletzungen, indirekt die elektrische Aktivität des Herzens beeinflussen können, wird ein EKG in erster Linie zur Beurteilung der Herzfunktion und nicht zur spezifischen Beurteilung von Kopfverletzungen verwendet.