1. Inspektion: Der Arzt kann zunächst das Gesicht visuell auf Asymmetrie oder Erschlaffung untersuchen. Dabei wird die Ruhestellung der Augenbrauen und der Mundwinkel beobachtet.
2. Faltenbildung auf der Stirn: Die Person wird aufgefordert, die Stirn zu runzeln und gleichzeitig die Augenbrauen hochzuziehen. Der Untersucher wird beobachten, ob beide Seiten der Stirn symmetrische Falten bilden.
3. Augenverschluss: Die Person wird gebeten, die Augen fest zu schließen. Der Untersucher prüft, ob Ober- und Unterlid vollständig und symmetrisch schließen.
4. Lächelnsymmetrie: Die Person wird gebeten, natürlich zu lächeln. Der Untersucher beobachtet, ob beide Seiten des Gesichts ein symmetrisches Lächeln zeigen oder ob eine Seite schwächer oder hängender erscheint.
5. Aufgeblähte Wangen: Die Person wird gebeten, ihre Wangen aufzublähen. Der Untersucher prüft, ob die Wangen auf beiden Seiten gleichmäßig aufquellen.
6. Schnüffeln: Die Person wird zum Schnüffeln aufgefordert. Der Untersucher beobachtet, ob sich die Nasenlöcher symmetrisch heben.
7. Klopfende Zähne: Die Person wird gebeten, sanft mit den Lippen auf die Zähne zu klopfen, während sie „B“ oder „M“ sagt. Der Prüfer achtet auf Klangverzerrungen oder Schwächen in der Aussprache.
8. Geschmackserlebnis: Wenn möglich, kann der Arzt den Geschmackssinn auf den vorderen zwei Dritteln der Zunge testen, da der Gesichtsnerv in diesem Bereich für die Geschmacksempfindung verantwortlich ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um einen allgemeinen Überblick handelt und die spezifischen Testverfahren je nach Situation und dem die Untersuchung durchführenden medizinischen Fachpersonal variieren können. Darüber hinaus wird die Untersuchung des Gesichtsnervs häufig in Verbindung mit anderen Hirnnerventests im Rahmen einer umfassenden neurologischen Untersuchung durchgeführt.
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