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Was sind die Ausschlussgründe für den Beruf als Krankenpfleger?

Ausschluss als Krankenschwester

* Strafrechtliche Verurteilungen: Bestimmte strafrechtliche Verurteilungen, beispielsweise wegen Straftaten oder Vergehen im Zusammenhang mit Gewalt oder Drogen, können dazu führen, dass Sie nicht mehr als Krankenschwester arbeiten dürfen.

* Drogenmissbrauch: Auch Drogenmissbrauch in der Vorgeschichte kann dazu führen, dass Sie nicht mehr als Krankenpfleger arbeiten dürfen. Hierzu zählen sowohl illegaler Drogenkonsum als auch der Missbrauch von Alkohol oder verschreibungspflichtigen Medikamenten.

* Geisteskrankheit: Auch eine nicht behandelte und stabilisierte Vorgeschichte einer psychischen Erkrankung kann dazu führen, dass Sie nicht mehr als Krankenpfleger arbeiten dürfen. Dazu gehören Erkrankungen wie Schizophrenie, bipolare Störung und schwere Depression.

* Körperliche Behinderungen: Bestimmte körperliche Behinderungen können Sie auch von der Tätigkeit als Krankenpfleger ausschließen. Dazu gehören Bedingungen, die Sie daran hindern würden, die wesentlichen Aufgaben der Arbeit auszuführen, wie zum Beispiel das Heben von Patienten oder das Bewegen von Geräten.

* Bildungsmängel: Wenn Sie die Ausbildungsvoraussetzungen für die Krankenpflege nicht erfüllen, kann dies auch dazu führen, dass Sie von der Ausbildung zur Krankenpflegerin ausgeschlossen werden. Zu diesen Anforderungen gehört in der Regel ein Bachelor-Abschluss in Krankenpflege (BSN) oder ein Associate-Abschluss in Krankenpflege (ADN).

Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur einige der häufigsten Ausschlusskriterien für den Beruf einer Krankenschwester sind. Im Einzelfall kann es zu weiteren Ausschlüssen kommen. Wenn Sie daran interessiert sind, Krankenschwester zu werden, ist es wichtig, dass Sie sich an die Krankenpflegebehörde Ihres Staates wenden, um sich über die spezifischen Anforderungen und Disqualifikationen in Ihrem Staat zu informieren.

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