Für eine freiwillige Einweisung:Eine Person kann im Allgemeinen ausreisen, indem sie schriftlich oder mündlich mitteilt, dass sie beabsichtigt, gegen ärztlichen Rat auszureisen, sofern sie gemäß einem festgelegten Standard kompetent ist – d. h. die Art und Weise verstehen und rational einschätzen kann Folgen des Verlassens einer solchen Einrichtung oder eines solchen Programms entgegen diesen Ratschlägen
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