1.Notfallsperre :Hierbei handelt es sich um eine kurzfristige Unterbrechung, die in der Regel 24 bis 72 Stunden dauert und es psychiatrischen Fachkräften ermöglicht, den psychischen Zustand einer Person zu beurteilen und festzustellen, ob eine weitere Behandlung erforderlich ist. Während dieser Zeit kann der Patient gegen seinen Willen festgehalten werden, wenn davon ausgegangen wird, dass er aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt.
2.Unfreiwillige Einweisung :Wenn die erste Beurteilung die Notwendigkeit einer längerfristigen Behandlung anzeigt, kann auf dem Rechtsweg eine längere Zwangsunterbringung angestrebt werden. Die spezifischen Kriterien und Verfahren für eine unfreiwillige Einweisung variieren je nach Gerichtsbarkeit, umfassen jedoch im Allgemeinen eine Gerichtsverhandlung, bei der Beweise dafür vorgelegt werden, dass die Person einer Behandlung bedarf und eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen kann.
Zwangseinweisungen können unterschiedlich lange andauern, abhängig von der Gerichtsbarkeit und dem Zustand der Person. In einigen Fällen kann die Verpflichtung regelmäßig erneuert werden, wenn eine Fortsetzung der Behandlung als notwendig erachtet wird. Allerdings gibt es gesetzliche Schutzmaßnahmen, um den Schutz der Rechte des Einzelnen zu gewährleisten, wie z. B. das Erfordernis einer regelmäßigen Überprüfung und die Möglichkeit für den Patienten, die Verpflichtung anzufechten.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften