In den meisten Fällen ja. Patienten haben grundsätzlich das Recht, jederzeit und aus beliebigen Gründen den Therapeuten zu wechseln. Es kann jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel geben, beispielsweise wenn der Patient an einem gerichtlich angeordneten Therapieprogramm teilnimmt oder seine Versicherungsgesellschaft von ihm verlangt, bei einem bestimmten Therapeuten zu bleiben. Es wird empfohlen, sich bei der jeweiligen Therapeutenpraxis nach deren Richtlinien für Patienten zu erkundigen, die den Anbieter wechseln möchten.