In einigen Gerichtsbarkeiten können Sie, wenn Sie aufgrund von Geisteskrankheit für nicht schuldig befunden werden, immer noch zur Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung festgehalten werden, bis Sie nicht mehr als Gefahr für sich selbst oder andere angesehen werden.
Es ist wichtig, mit einem Strafverteidiger in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu sprechen, um eine spezifische Beratung zu Ihrem Fall zu erhalten.
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