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Kann man ein Krankenhaus wegen emotionaler psychischer Misshandlung und Fahrlässigkeit verklagen?

Ja, Sie können ein Krankenhaus wegen emotionaler psychischer Misshandlung und Fahrlässigkeit verklagen. Wenn Sie in einem Krankenhaus emotionalen, psychischen Missbrauch und Fahrlässigkeit erlitten haben, können Sie möglicherweise eine Klage gegen das Krankenhaus einreichen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass das Krankenhaus bei der Betreuung Sie fahrlässig gehandelt hat und dass diese Fahrlässigkeit Ihnen seelischen Missbrauch und Schaden zugefügt hat. Sie müssen auch nachweisen, dass die Handlungen des Krankenhauses empörend waren und über die Grenzen des Anstands hinausgingen und dass sie Ihnen schwere emotionale Belastungen bereitet haben. Wenn Sie mit Ihrer Klage Erfolg haben, können Sie möglicherweise Schadensersatz für den emotionalen, psychischen Missbrauch und die Fahrlässigkeit, die Sie erlitten haben, verlangen. Diese Schäden können eine Entschädigung für Ihre Schmerzen und Leiden, medizinische Kosten und entgangenen Lohn umfassen.

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