1. Freiwillige Liquidation der Mitglieder: Tritt auf, wenn ein Unternehmen zahlungsfähig ist und beschließt, seine Geschäftstätigkeit einzustellen. Die Gläubiger werden ausgezahlt und das verbleibende Vermögen unter den Aktionären verteilt.
2. Freiwillige Liquidation der Gläubiger: Tritt auf, wenn das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann und die Gläubiger beschließen, das Unternehmen aufzulösen.
Zwangsliquidation:
1. Abwicklung durch das Gericht: Dies liegt vor, wenn ein Gericht die Liquidation eines Unternehmens aufgrund von Insolvenz oder aus anderen rechtlichen Gründen anordnet.
2. Abwicklung durch den Registrar: Tritt auf, wenn ein Unternehmen gesetzliche Anforderungen nicht einhält, beispielsweise die Einreichung von Jahresberichten.
Verwaltung:
Ein Verfahren, bei dem ein unabhängiger Verwalter mit der Verwaltung der Geschäfte und Vermögenswerte eines Unternehmens beauftragt wird, um das Unternehmen zu retten oder ein besseres Ergebnis für die Gläubiger als bei einer Liquidation zu erzielen.
Empfängerschaft:
Ein Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter ernannt wird, der die Vermögenswerte und Angelegenheiten eines Unternehmens verwaltet, typischerweise im Namen gesicherter Gläubiger.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften