Der konkrete Prozess zur Erlangung einer Verpflichtungsanordnung kann von Staat zu Staat unterschiedlich sein, es gibt jedoch einige allgemeine Schritte, die in den meisten Gerichtsbarkeiten gleich sind. Zu diesen Schritten gehören typischerweise:
* Eine Petition einreichen: Der Elternteil muss beim Gericht einen Antrag auf unfreiwillige Unterbringung seines Kindes in einer psychiatrischen Einrichtung stellen. Diese Petition muss Informationen über den psychischen Gesundheitszustand des Kindes enthalten und darüber, warum der Elternteil der Meinung ist, dass es ins Krankenhaus eingeliefert werden muss.
* Dem Kind dienen: Dem Kind müssen eine Kopie des Antrags und eine Mitteilung über die Gerichtsverhandlung zugestellt werden. Dies gibt dem Kind die Möglichkeit, auf die Petition zu reagieren und die vorgeschlagene Verpflichtung anzufechten.
* Abhalten einer Anhörung: Das Gericht führt eine Anhörung durch, um die vom Elternteil und dem Kind vorgebrachten Beweise und Argumente zu prüfen. Bei dieser Anhörung muss der Elternteil durch klare und überzeugende Beweise nachweisen, dass sein Kind die Kriterien für eine unfreiwillige Unterbringung erfüllt.
* Auftrag erteilen: Stellt das Gericht fest, dass das Kind die Kriterien für eine Unterbringung erfüllt, erlässt es einen Unterbringungsbeschluss. Mit dieser Anordnung wird dem Kind gestattet, für einen bestimmten Zeitraum in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht zu werden.
* Einspruch gegen eine Anordnung: Das Kind hat das Recht, gegen eine Verpflichtungsanordnung Berufung einzulegen. Wenn sie dies tun, überprüft das höhere Gericht die Anordnung und entscheidet, ob sie ordnungsgemäß erlassen wurde oder nicht.
In manchen Fällen können Eltern ihre Kinder unfreiwillig einsperren lassen, ohne ein Gerichtsverfahren durchlaufen zu müssen. Dies ist in der Regel nur in Notsituationen möglich, in denen für das Kind die unmittelbare Gefahr besteht, sich selbst oder andere zu verletzen. In diesen Fällen kann der Elternteil die Polizei oder die örtliche Psychiatrie anrufen und eine unfreiwillige Unterbringung beantragen. Aber auch in diesen Fällen muss dem Kind die Möglichkeit gegeben werden, die Verpflichtung anzufechten.
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