Sie haben möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Ihre posttraumatische Belastungsstörung arbeitsbedingt ist und die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Ihre PTSD muss durch die Bedingungen Ihrer Beschäftigung verursacht oder verschlimmert werden.
- Aufgrund der Auswirkungen einer posttraumatischen Belastungsstörung sind Sie nicht in der Lage, Ihren beruflichen Pflichten nachzukommen (eine ärztliche Dokumentation zum Nachweis wird empfohlen)
- Sie haben sich wegen Ihrer posttraumatischen Belastungsstörung behandeln lassen und Ihren Behandlungsplan befolgt.
- Sie haben alle von Ihrem Arbeitgeber angebotenen oder genehmigten angemessenen Vorkehrungen ausgeschöpft (sofern angeboten).
- Sie kündigen auf Anraten eines Arztes, dass Ihre weitere Beschäftigung Ihre PTBS-Symptome verschlimmern würde
Um Arbeitslosengeld aufgrund einer arbeitsbedingten posttraumatischen Belastungsstörung zu beantragen, müssen Sie Unterlagen wie ein ärztliches Attest oder ein psychologisches Gutachten vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Ihre posttraumatische Belastungsstörung arbeitsbedingt ist und Sie dadurch an der Erfüllung Ihrer Pflichten gehindert wird. Sie sollten so bald wie möglich nach dem Ausscheiden aus Ihrem Job einen Antrag beim Employment Development Department (EDD) einreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall anders ist und das EDD Ihre individuellen Umstände beurteilt, um festzustellen, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben. Es wird empfohlen, einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und sicherzustellen, dass Sie überzeugende Argumente vorbringen.
www.alskrankheit.net © Gesundheitswissenschaften