Es kann jedoch sein, dass die Fähigkeit von Personen mit bipolarer Störung, Krankenpflege auszuüben, eingeschränkt ist. In manchen Bundesstaaten kann es beispielsweise sein, dass Pflegekräfte ihre psychische Vorgeschichte dem staatlichen Pflegeamt offenlegen müssen. Der Vorstand kann dann entscheiden, ob die Person für die Ausübung der Krankenpflege geeignet ist.
Darüber hinaus haben einige Arbeitgeber möglicherweise eigene Richtlinien bezüglich der Beschäftigung von Personen mit bipolarer Störung. Einige Arbeitgeber zögern möglicherweise, Personen mit bipolarer Störung einzustellen, weil sie sich Sorgen um die Fähigkeit des Einzelnen machen, die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsplatzes zu erfüllen.
Wenn Sie an einer bipolaren manisch-depressiven Erkrankung leiden und daran interessiert sind, eine lizenzierte Krankenschwester zu werden, ist es wichtig, sich der potenziellen rechtlichen und praktischen Herausforderungen bewusst zu sein, denen Sie möglicherweise gegenüberstehen. Sie sollten auch bereit sein, Ihre psychische Vorgeschichte dem staatlichen Pflegeamt und potenziellen Arbeitgebern offenzulegen.
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