Um sich für SSI aufgrund einer manischen Depression zu qualifizieren, müssen Sie die Definition einer Behinderung der Social Security Administration (SSA) erfüllen. Die SSA betrachtet Sie als arbeitsunfähig, wenn Sie eine schwere, medizinisch feststellbare Beeinträchtigung haben, die Sie für mindestens 12 Monate an der Ausübung einer wesentlichen Erwerbstätigkeit (SGA) hindert.
Um festzustellen, ob Sie die Behinderungskriterien erfüllen, berücksichtigt die SSA die folgenden Faktoren:
• Die Schwere Ihrer manischen Depression.
• Wie sich Ihre manische Depression auf Ihre Fähigkeit auswirkt, zu arbeiten und alltäglichen Aktivitäten nachzugehen.
• Die Medikamente, die Sie zur Behandlung Ihrer manischen Depression einnehmen, und deren Nebenwirkungen.
• Ihre bisherige berufliche Laufbahn und Ihr Bildungsniveau.
• Ihr Alter, Ihre Restfunktionsfähigkeit (RFC) und andere relevante Faktoren.
Die SSA prüft auch, ob bei Ihnen andere Erkrankungen vorliegen, die zu Ihrer Behinderung beitragen. Wenn Sie die Invaliditätskriterien erfüllen und über begrenztes Einkommen und begrenzte Mittel verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf SSI-Leistungen.
Um SSI aufgrund einer manischen Depression zu beantragen, können Sie Ihr örtliches Sozialversicherungsamt aufsuchen oder online einen Antrag stellen. Sie müssen medizinische Beweise zur Untermauerung Ihres Anspruchs vorlegen, z. B. eine Diagnose eines Arztes oder Psychiaters und eine Beschreibung Ihrer Symptome und deren Auswirkungen auf Ihre Funktionsfähigkeit.
Der SSI-Antragsprozess kann komplex sein, daher sollten Sie die Hilfe eines Behindertenanwalts oder Anwalts in Betracht ziehen. Sie können Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Beweise zu sammeln und Ihre Interessen während des gesamten Prozesses zu vertreten.
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