1. Vom Gericht bestellter Vormund oder Konservator:
- Das Gericht kann einen Vormund oder Konservator ernennen, der sich um die finanziellen Angelegenheiten und das persönliche Wohlergehen des geschäftsunfähigen Begünstigten kümmert.
- Diese Person verfügt über die rechtliche Befugnis, im Namen des Begünstigten Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Verwaltung seiner Finanzen, der Tätigung von Investitionen und der Zahlung von Rechnungen.
- Der Vormund oder Konservator ist dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig und muss im besten Interesse des Begünstigten handeln.
2. Vollmacht:
- Wenn der Begünstigte zuvor eine Vollmacht erteilt hat, kann die als Bevollmächtigte benannte Person ermächtigt werden, seine finanziellen Angelegenheiten in seinem Namen zu regeln.
- Das Vollmachtsdokument muss gültig und wirksam sein und der Bevollmächtigte ist gesetzlich verpflichtet, im Einklang mit den Wünschen und Interessen des Begünstigten zu handeln.
3. Vertrauen:
- In manchen Fällen hat der Begünstigte vor seiner Inkompetenz möglicherweise einen Trust gegründet und einen Treuhänder benannt, der das Vermögen verwaltet und die Gelder zu seinen Gunsten verteilt.
- Der Treuhänder ist gesetzlich verpflichtet, den Trust gemäß seinen Bedingungen und zum Nutzen des Begünstigten zu verwalten.
4. Familienmitglieder:
- Wenn es Familienangehörige gibt, die bereit und in der Lage sind, die Finanzen des geschäftsunfähigen Leistungsempfängers zu verwalten, können diese in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
- Möglicherweise müssen sie jedoch rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit dem Gesetz und im besten Interesse des Begünstigten handeln.
5. Soziale Dienste:
- In einigen Fällen können staatliche Sozialdienste an der Bereitstellung finanzieller Hilfe und Unterstützung für inkompetente Leistungsempfänger beteiligt sein, insbesondere für solche, denen es an Familie oder Mitteln mangelt.
Es ist wichtig, sich mit Rechtsexperten wie Nachlassanwälten oder Anwälten für älteres Recht zu beraten, um die am besten geeignete Vorgehensweise auf der Grundlage der spezifischen Situation, der Gerichtsbarkeit und der Umstände des Begünstigten zu bestimmen.
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