* Klagefähigkeit. Um verklagt zu werden, muss eine Person in der Lage sein, die Natur des Verfahrens zu verstehen und sich an ihrer eigenen Verteidigung zu beteiligen. Eine Person, die sich als unfähig erweist, kann möglicherweise nicht verklagt werden.
* Versäumnisurteil. Wird eine geschäftsunfähige Person verklagt und erscheint nicht vor Gericht, kann gegen sie ein Versäumnisurteil ergehen. Dies bedeutet, dass der Kläger automatisch den Fall gewinnt.
* Schäden. Die Schäden, für die ein psychisch erkrankter Mensch haftbar gemacht werden kann, können begrenzt sein. Beispielsweise können sie möglicherweise nicht für Strafschadenersatz haftbar gemacht werden, mit dem der Beklagte für seine Handlungen bestraft werden soll.
Zusätzlich zu diesen besonderen Überlegungen können psychisch kranke Menschen Schwierigkeiten haben, den rechtlichen Prozess zu verstehen, und sie benötigen möglicherweise die Unterstützung eines Anwalts oder Anwalts.
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