Psychische Gesundheitsakten gelten als privat und können nur mit der Zustimmung der Person oder in bestimmten gesetzlich zulässigen Situationen, wie z. B. einem Gerichtsbeschluss oder wenn dies erforderlich ist, um die Person oder andere vor drohendem Schaden zu schützen, eingesehen werden.
Wenn Sie nach Informationen über die psychische Vorgeschichte einer Person suchen, ist es wichtig zu bedenken, dass diese Informationen äußerst vertraulich sind und mit Vorsicht behandelt werden sollten. Die Offenlegung solcher Informationen ohne die Zustimmung einer Person kann rechtliche und ethische Konsequenzen haben und möglicherweise die Privatsphäre und das Wohlbefinden der Person beeinträchtigen.
Generell wird empfohlen, Informationen über die psychische Vorgeschichte einer Person mit deren ausdrücklicher Zustimmung direkt von der Person selbst oder von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal einzuholen, das zur Bereitstellung solcher Informationen befugt ist.
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