* Das Recht, Entscheidungen zu treffen:Jeder hat das Recht, Entscheidungen zu treffen, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit.
* Die Fähigkeitsvermutung:Es wird davon ausgegangen, dass Menschen bis zum Beweis des Gegenteils entscheidungsfähig sind.
* Unterstützte Entscheidungsfindung:Menschen, die Schwierigkeiten haben, Entscheidungen zu treffen, können von anderen unterstützt werden, beispielsweise von Familienmitgliedern, Freunden oder Fachleuten.
* Vorabentscheidungen:Menschen können im Voraus Entscheidungen darüber treffen, was passieren soll, wenn sie in Zukunft Kapazitäten verlieren.
* Vormundschaft:Vormundschaft ist ein rechtliches Verfahren, das zum Schutz der Interessen handlungsunfähiger Personen eingesetzt werden kann.
Die Richtlinien zur geistigen Leistungsfähigkeit sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützen und sicherstellen, dass sie Entscheidungen in ihrem besten Interesse treffen können.
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