Dies hängt von der Gerichtsbarkeit und den konkreten Umständen des Falles ab. In manchen Gerichtsbarkeiten kann eine Geisteskrankheit eine Verteidigung gegen eine Anklage wegen GBH sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Person zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat nicht für ihre Handlungen verantwortlich war. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. In anderen Gerichtsbarkeiten können psychische Erkrankungen bei der Festsetzung der angemessenen Strafe für eine Person, die wegen GBH verurteilt wurde, berücksichtigt werden.
Es ist wichtig, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Ihnen GBH vorgeworfen wird und Sie an einer psychischen Erkrankung leiden. Ein Anwalt kann Sie über die spezifischen Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit und deren Anwendung auf Ihren Fall beraten.