Ja, das Münchhausen-Syndrom gilt als psychische Erkrankung. Es handelt sich um eine psychische Störung, bei der eine Person wiederholt und absichtlich Krankheits- oder Verletzungssymptome vortäuscht oder übertreibt. Dieses Verhalten wird durch das psychologische Bedürfnis angetrieben, Aufmerksamkeit, Mitgefühl oder Fürsorge von anderen zu gewinnen. Personen mit Münchhausen-Syndrom können sich selbst verletzen oder eine falsche Krankengeschichte vorlegen, sich von mehreren Gesundheitsdienstleistern behandeln lassen und sich unnötigen medizinischen Eingriffen unterziehen. Die Erkrankung fällt in die Kategorie der faktischen Störung, bei der es um die absichtliche Erzeugung oder Vortäuschung physischer oder psychischer Symptome geht. Das Münchhausen-Syndrom und andere künstliche Störungen gelten als psychische Störungen und erfordern eine angemessene psychologische Behandlung und Unterstützung der von ihnen betroffenen Personen.