Ja, Sie können auch dann eine negative Beratungsbescheinigung erhalten, wenn Sie noch nie eine monatliche Beratungsbescheinigung erhalten haben. Eine negative Beratungserklärung ist eine schriftliche Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen einem Soldaten und seinem Vorgesetzten, in dem auf Mängel oder unbefriedigende Erfüllung der Pflichten des Soldaten eingegangen wird. Monatliche Beratungsberichte sind eine formelle Möglichkeit für Vorgesetzte, mit ihren Untergebenen über ihre Leistung zu kommunizieren. Allerdings kann eine negative Beratungsaussage auch dann abgegeben werden, wenn seit der letzten negativen Beratungsaussage keine monatliche Beratungsauskunft abgegeben wurde.