1. Anamneseerhebung und Sichtprüfung :Der Gesundheitsdienstleister wird Sie nach Ihrer Krankengeschichte, Menstruationsgeschichte, Sexualgeschichte und allen aktuellen Symptomen fragen. Sie können auch die äußeren Genitalien visuell auf Anomalien untersuchen.
2. Spekulumuntersuchung :Ein Spekulum, ein kleines Instrument, wird vorsichtig in die Vagina eingeführt, um die Vaginalwände zu trennen und den Gebärmutterhals sichtbar zu machen. Dies ermöglicht es dem Gesundheitsdienstleister, den Pap-Abstrich durchzuführen, bei dem eine kleine Zellprobe aus dem Gebärmutterhals zur Laboranalyse entnommen wird, um auf Anomalien, einschließlich krebsartiger oder präkanzeröser Veränderungen, zu prüfen.
3. Bimanuelle Beckenuntersuchung (BPE) :Nach dem Pap-Abstrich führt der Arzt die BPE durch, um die inneren Beckenorgane zu untersuchen. Dabei werden ein oder zwei mit Gleitmittel versehene Finger in die Vagina eingeführt, während mit der anderen Hand auf den Bauch gedrückt wird. Dadurch kann der Arzt die Größe, Form und Position der Gebärmutter, der Eierstöcke, der Eileiter und aller umgebenden Strukturen beurteilen.
4. Rektovaginale Untersuchung (optional) :In einigen Fällen kann auch eine rektovaginale Untersuchung durchgeführt werden, um das Rektum und das umgebende Gewebe zu beurteilen, insbesondere wenn Bedenken hinsichtlich rektaler Blutungen, Raumforderungen oder anderer Anomalien bestehen.
5. Brustuntersuchung (für Frauen) :Wenn im Rahmen der umfassenden Untersuchung auch eine Brustuntersuchung enthalten ist, kann der Gesundheitsdienstleister diese nach der Beckenuntersuchung durchführen. Dabei werden die Brüste auf Knoten, Veränderungen in Form oder Textur oder andere Anomalien untersucht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Schritte der gynäkologischen Untersuchung je nach Krankengeschichte des Einzelnen und den Vorlieben des Gesundheitsdienstleisters variieren können.
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