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Wie hoch ist die Beeinträchtigungsbewertung für die Bandscheibenversteifung?

Die Einstufung der Beeinträchtigung bei der Versteifung der Halswirbelsäule hängt von den spezifischen Details des individuellen Falles ab, wie z. B. der Schwere der Erkrankung und dem Ausmaß der Versteifung. Im Allgemeinen bieten die American Medical Association (AMA) Guides to the Evaluation of Permanent Impairment, Sixth Edition (2008), jedoch die folgenden Beeinträchtigungsbewertungen für die Bandscheibenfusion:

* Anteriore zervikale Diskektomie und Fusion (ACDF) mit einer Ebene:5 %

* ACDF mit zwei Stufen:10 %

* ACDF mit drei oder mehr Ebenen:15 %

* Posteriore zervikale Dekompression (Laminektomie, Laminoplastik und Foraminotomie) mit Fusion (bis zu zwei Ebenen):5 %

* Hintere zervikale Dekompression mit Fusion (drei oder mehr Ebenen):10 %

* Zervikale Spondylektomie mit Fusion (bis zu zwei Ebenen):10 %

* Zervikale Spondylektomie mit Fusion (drei oder mehr Ebenen):15 %

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Wertminderungsbewertungen allgemeine Richtlinien sind und nicht unbedingt die spezifischen Umstände jedes Einzelfalls widerspiegeln. Die tatsächliche Beeinträchtigungsbewertung für eine Bandscheibenfusion wird von einem qualifizierten Arzt auf der Grundlage einer umfassenden Beurteilung des Zustands und der funktionellen Einschränkungen des Patienten festgelegt.

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