Im Allgemeinen ist es am besten, bei der Beantragung einer Versicherung alle bekannten Erkrankungen offenzulegen, auch wenn Sie der Meinung sind, dass diese nicht mehr vorliegen oder keiner aktiven Behandlung bedürfen. Dies stellt sicher, dass Sie über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügen und verringert das Risiko künftiger Streitigkeiten oder Verweigerungen des Versicherungsschutzes. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, ob Ihre Eierstockzyste als Vorerkrankung gelten würde, ist es ratsam, sich zur Klärung direkt an die Versicherung zu wenden.
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