- Personen, bei denen vor dem 18. Lebensjahr Krebs diagnostiziert wurde und die sich seit mindestens 5 Jahren in Remission befinden, können für den Militärdienst in Betracht gezogen werden. Dies gilt für alle Krebsarten mit Ausnahme von Keimzelltumoren, Hodgkin-Lymphom und Leukämie.
- Personen, bei denen am oder nach ihrem 18. Geburtstag eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, sind grundsätzlich vom Militärdienst ausgeschlossen. Es kann jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel geben, wenn sich die Person in Remission befindet und der Krebs geringgradig oder lokalisiert war.
In allen Fällen müssen sich Personen, die wegen einer Krebserkrankung einen Militärdienst in Betracht ziehen, einer gründlichen medizinischen Untersuchung durch einen Militärmediziner unterziehen, um festzustellen, ob sie die medizinischen Eignungsstandards für den Militärdienst erfüllen.
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