In den meisten Fällen müssen Anästhesisten keine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, wenn sie in einem Krankenhaus arbeiten. Es ist üblich, dass das Krankenhaus über eine Arzthaftpflichtversicherung verfügt, die auch die Anästhesisten und andere Gesundheitsdienstleister im Krankenhaus abdeckt. Diese Vereinbarung schützt sowohl das Krankenhaus als auch seine medizinischen Fachkräfte vor möglichen Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit medizinischen Fehlern oder Fahrlässigkeit.