Es gibt keine definitive Antwort auf diese Frage, da die Anzahl der Einheiten, die in einer Eigentumswohnungsgemeinschaft gemietet werden können, abhängig von einer Reihe von Faktoren variieren kann, wie z. B. der Größe der Wohnungseigentümergemeinschaft, den Regeln und Vorschriften der Wohnungseigentumsgemeinschaft und den örtlichen Gesetzen und Verordnungen. Einige Wohnungseigentümergemeinschaften erlauben jedoch möglicherweise die Vermietung eines bestimmten Prozentsatzes der Einheiten, während andere möglicherweise überhaupt keine Vermietung zulassen. Es ist wichtig, sich beim Vorstand oder bei der Verwaltungsgesellschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft nach den spezifischen Regeln und Vorschriften für die Vermietung zu erkundigen.