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Was ist das 18. Kriterium des Pflegeberufs?

Die 18 Kriterien des Pflegeberufs

1. Bildung :Krankenpfleger müssen über eine formale Ausbildung in der Krankenpflege verfügen, in der Regel durch ein Diplom, einen Associate-Abschluss oder einen Bachelor-Abschluss.

2. Lizenz :Krankenschwestern müssen von dem Staat zugelassen sein, in dem sie praktizieren.

3. Weiterbildung :Krankenpfleger müssen jedes Jahr eine bestimmte Anzahl an Fortbildungspunkten absolvieren, um ihre Lizenzen aufrechtzuerhalten.

4. Anwendungsbereich :Krankenpfleger haben einen definierten Tätigkeitsbereich, der die Fähigkeiten und Verfahren umfasst, zu deren Durchführung sie berechtigt sind.

5. Praxisstandards :Von Pflegekräften wird erwartet, dass sie sich an die von Berufsverbänden und Regierungsbehörden festgelegten Praxisstandards halten.

6. Ethische Grundsätze :Pflegekräfte orientieren sich an ethischen Grundsätzen, die die Bedeutung der Patientensicherheit, Autonomie und Vertraulichkeit betonen.

7. Patientenvertretung :Pflegekräfte sind Patientenvertreter, das heißt, sie vertreten und schützen die Interessen ihrer Patienten.

8. Kommunikation :Pflegekräfte müssen in der Lage sein, effektiv mit Patienten, Familien und anderen medizinischen Fachkräften zu kommunizieren.

9. Zusammenarbeit :Pflegekräfte arbeiten mit anderen medizinischen Fachkräften zusammen, um Patienten umfassend zu versorgen.

10. Kritisches Denken :Pflegekräfte müssen in der Lage sein, kritisches Denken zu nutzen, um die Bedürfnisse der Patienten einzuschätzen und angemessene Entscheidungen über ihre Pflege zu treffen.

11. Problemlösung :Pflegekräfte sind in der Lage, Probleme zu lösen und kreative Lösungen für Herausforderungen in der Patientenversorgung zu entwickeln.

12. Ressourcenmanagement :Pflegekräfte sind in der Lage, Ressourcen, einschließlich Zeit, Geld und Personal, effektiv zu verwalten.

13. Führung :Krankenpfleger bekleiden häufig Führungspositionen, in denen sie für die Leitung von Pflegeteams und anderen Fachkräften im Gesundheitswesen verantwortlich sind.

14. Berufliche Weiterentwicklung :Pflegekräfte engagieren sich für die berufliche Weiterentwicklung, wozu auch gehört, dass sie über die neuesten Erkenntnisse aus der Pflegeforschung und bewährten Verfahren auf dem Laufenden bleiben.

15. Mentoring :Pflegekräfte betreuen neue Pflegekräfte und unterstützen Kollegen.

16. Interessenvertretung :Pflegekräfte setzen sich für den Pflegeberuf und für die Rechte der Patienten ein.

17. Forschung :Pflegekräfte beteiligen sich an der Forschung, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.

18. Evidenzbasierte Praxis :Pflegekräfte nutzen evidenzbasierte Praktiken, um Entscheidungen über die Patientenversorgung zu treffen.

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