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Können Pflegeheime einen Patienten mit Verhaltensauffälligkeiten abweisen?

Pflegeheime können Patienten mit Verhaltensauffälligkeiten ablehnen, wenn das Verhalten des Patienten ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Bewohner oder des Personals darstellt. Dazu gehören alle Verhaltensweisen, die körperlich oder verbal aggressiv, störend oder anderweitig problematisch sind. Pflegeheime sind dafür verantwortlich, allen ihren Bewohnern ein sicheres und unterstützendes Umfeld zu bieten, und sie haben das Recht, Personen die Aufnahme zu verweigern, von denen sie glauben, dass sie eine Gefahr für andere darstellen könnten.

Bevor ein Pflegeheim einen Patienten abweisen kann, muss es das Verhalten des Patienten beurteilen und feststellen, ob es eine Gefahr für andere darstellt. Diese Beurteilung sollte auf der Verhaltensgeschichte des Patienten sowie auf etwaigen Beobachtungen des Verhaltens des Patienten während des Aufnahmeprozesses basieren. Stellt das Pflegeheim fest, dass das Verhalten des Patienten eine Gefahr für andere darstellt, kann es dem Patienten die Aufnahme verweigern.

Pflegeheime sind nicht verpflichtet, spezielle Unterkünfte oder Anpassungen für Patienten mit Verhaltensproblemen bereitzustellen. Sie werden jedoch ermutigt, mit den Patienten zusammenzuarbeiten, um Pläne zur Bewältigung ihres Verhaltens zu entwickeln. Dies kann die Bereitstellung von Medikamenten, Therapien oder anderen Dienstleistungen umfassen. Wenn sich das Verhalten des Patienten nicht verbessert, muss das Pflegeheim möglicherweise den Aufenthalt des Patienten abbrechen.

Hier sind einige konkrete Beispiele für Verhaltensweisen, die Pflegeheime möglicherweise als Risiko für andere betrachten:

* Körperliche Aggression wie Schlagen, Treten oder Stoßen

* Verbale Aggression wie Schreien, Fluchen oder Drohungen

* Störendes Verhalten wie Herumlaufen, Schreien oder übermäßiger Lärm

* Zerstörung von Eigentum, z. B. Zerbrechen von Möbeln oder Werfen von Gegenständen

* Selbstverletzendes Verhalten, wie etwa Schneiden oder Kratzen

* Sexuelles Fehlverhalten

Pflegeheime haben die Verantwortung, allen ihren Bewohnern eine sichere und unterstützende Umgebung zu bieten. Sie haben das Recht, Patienten mit Verhaltensauffälligkeiten, die eine Gefahr für andere darstellen, die Aufnahme zu verweigern.

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