Krankenschwester:
- Verfügt über einen Bachelor-Abschluss in Krankenpflege (BSN) oder ein Diplom eines akkreditierten Krankenpflegeprogramms.
- Ist vom State Board of Nursing lizenziert.
- Kann ein breites Spektrum an Pflegeleistungen anbieten, darunter:
- Beurteilung des Gesundheitszustands der Patienten
- Medikamente verabreichen
- Entwicklung und Umsetzung von Pflegeplänen
- Aufklärung der Patienten über ihren Gesundheitszustand
- Bereitstellung emotionaler Unterstützung für Patienten und ihre Familien
- Kann sich auf einen bestimmten Bereich der Krankenpflege spezialisieren, z. B. Pädiatrie, Geriatrie, Onkologie oder Intensivpflege.
Hilfskrankenschwester:
- Verfügt über einen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und hat eine staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen.
- Ist nicht von der staatlichen Krankenpflegebehörde lizenziert.
- Kann grundlegende Pflege leisten, wie zum Beispiel:
- Erfassung der Vitalfunktionen
- Patienten baden und anziehen
- Mithilfe bei den Mahlzeiten
- Transport von Patienten
- Bereitstellung von Kameradschaft und emotionaler Unterstützung für Patienten
- Kann in einer Vielzahl von Umgebungen arbeiten, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für betreutes Wohnen oder häuslichen Gesundheitseinrichtungen.
Im Allgemeinen werden Hilfskrankenschwestern von Krankenpflegern beaufsichtigt. Der konkrete Tätigkeitsbereich von Hilfskrankenschwestern kann jedoch von Staat zu Staat unterschiedlich sein.
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Kann ich die Ausbildung zum Krankenpfleger online absolvieren?
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