Daher können Pflegeheime Familienmitglieder ausschließen, wenn:
- Das Familienmitglied hat in der Vergangenheit Missbrauch oder Gewalt gegenüber dem Bewohner gezeigt
- Die Anwesenheit des Familienmitglieds stört oder schädigt andere Bewohner oder Mitarbeiter
- Das Familienmitglied stört die Pflege oder Behandlung des Bewohners
- Dem Familienmitglied wurde ein Verbrechen im Zusammenhang mit der Misshandlung älterer Menschen vorgeworfen
- Das Familienmitglied steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Bevor ein Pflegeheim einem Familienmitglied ein Aufenthaltsverbot erteilt, sollte es alle Umstände berücksichtigen und sicherstellen, dass das Verbot gerechtfertigt und notwendig ist. Das Verbot muss dem Familienmitglied außerdem schriftlich mitgeteilt werden und dem Familienmitglied muss die Möglichkeit gegeben werden, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
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