Schulkrankenpflege gilt nicht als kommunale Krankenpflege, sie gehört zur Spezialpraxiskategorie der schulischen Krankenpflege, zusammen mit arbeitsmedizinischer Krankenpflege und Pflegeinformatik im öffentlichen Gesundheitswesen, während die kommunale Gesundheitspraxis zur kommunalen Outreach-Praxis mit direktem Kontakt in Gemeinden für öffentliche Hilfe gehört