1. Bewertung und Überwachung:
- Die häusliche Krankenpflegerin beurteilt den körperlichen und emotionalen Zustand der Person, sorgt für deren Wohlbefinden und lindert Schmerzen oder Beschwerden.
2. Bereitstellung emotionaler Unterstützung:
- Die Krankenschwester bietet dem Sterbenden mitfühlende Begleitung und emotionale Unterstützung, hört sich seine Sorgen an und hilft ihm, seine Gefühle auszudrücken.
3. Bereitstellung praktischer Hilfe:
- Die Krankenschwester unterstützt die Familie bei praktischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflege des Einzelnen, wie z. B. Hygiene, Ernährung und Medikamente.
4. Kommunikation mit Familienmitgliedern:
- Die Krankenschwester kommuniziert regelmäßig mit den Familienmitgliedern, hält sie über den Zustand des Einzelnen auf dem Laufenden und bietet emotionale Unterstützung.
5. Die Familie auf den Tod vorbereiten:
- Die Krankenschwester hilft, die Familie auf den möglichen Tod vorzubereiten, indem sie die Anzeichen und Symptome des bevorstehenden Todes bespricht.
6. Koordination mit medizinischem Fachpersonal:
- Die Krankenschwester arbeitet mit Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern zusammen, um sicherzustellen, dass die Person eine angemessene medizinische Versorgung erhält und alle notwendigen medizinischen Verfahren respektvoll durchgeführt werden.
7. Symptome verwalten:
- Die Krankenschwester hilft bei der Behandlung von Symptomen wie Kurzatmigkeit oder Schmerzen und folgt dabei den Ratschlägen von medizinischem Fachpersonal.
8. Beobachtung religiöser oder kultureller Praktiken:
- Auf Wunsch kann die Krankenschwester bei der Würdigung der religiösen oder kulturellen Praktiken des Sterbenden im Zusammenhang mit dem Tod und den Abschlussritualen behilflich sein.
9. Trauerunterstützung:
- Nach dem Tod der Person leistet die Heimkrankenschwester den trauernden Familienmitgliedern Beistand und spendet ihnen Trost und Anleitung bei der Bewältigung des Trauerprozesses.
10. Professionelle Grenzen wahren:
- Während dieser sensiblen Zeit wahrt die häusliche Krankenpflegerin ihre beruflichen Grenzen, respektiert die Privatsphäre des Einzelnen und der Familie und leistet gleichzeitig wesentliche Unterstützung.
11. Betreuung nach dem Tod:
- Die häusliche Krankenpflegerin kann bei Aufgaben im Zusammenhang mit der Nachsorge nach dem Tod behilflich sein, z. B. bei der Benachrichtigung der zuständigen Behörden, bei der Vorbereitung von Bestattungs- oder Gedenkveranstaltungen und bei der Kontaktaufnahme mit der Familie zu Trauerressourcen.
12. Dokumentation und Berichterstattung:
- Die häusliche Krankenpflegerin dokumentiert alle Beobachtungen genau und stellt den Gesundheitsdienstleistern und den zuständigen Behörden die erforderlichen Berichte zur Verfügung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine häusliche Krankenpflegerin eine entscheidende Rolle dabei spielt, den Sterbenden und seine Familie in dieser schwierigen Lebensphase mit Mitgefühl, fachkundiger Fürsorge und emotionaler Unterstützung zu unterstützen.
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