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Was gilt als Missbrauch in einem Pflegeheim?

1. Körperliche Misshandlung:

Dazu gehört jeder nicht zufällige Kontakt, der Verletzungen oder Schmerzen verursacht. Es kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel:

- Schlagen, Ohrfeigen, Treten oder Kneifen.

- Schieben oder schubsen.

- Greifen, Ziehen oder Drehen von Armen oder Beinen.

- Unsachgemäßer Einsatz körperlicher Fesseln oder übermäßiger Gewalt während der Pflege.

- Einem Bewohner ohne Zustimmung Medikamente aufzwingen.

2. Emotionaler Missbrauch:

Emotionaler Missbrauch umfasst Handlungen oder Verhaltensweisen, die beim Bewohner emotionalen Stress oder seelische Qualen hervorrufen. Beispiele hierfür sind:

- Verbaler Missbrauch, Beschimpfungen, Beleidigungen, Spott oder Drohungen.

- Demütigung oder Blamage des Bewohners vor anderen.

- Den Bewohner sozial isolieren oder ihm den Empfang von Besuchern verweigern.

- Ignorieren der Bedürfnisse, Wünsche oder Bedenken des Bewohners.

3. Vernachlässigung:

Unter Vernachlässigung versteht man die Nichtbeachtung der Grundbedürfnisse oder -rechte eines Pflegeheimbewohners. Es kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel:

- Unzureichende Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr, die zu Unterernährung oder Dehydrierung führt.

- Mangelnde Hygiene, die zu Hautinfektionen oder -krankheiten führen kann.

- Unterlassene Bereitstellung grundlegender medizinischer Versorgung, einschließlich Medikamentenmanagement.

- Die Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen kann zu Stürzen oder anderen Unfällen führen.

4. Sexueller Missbrauch:

Dabei handelt es sich um unerwünschte sexuelle Kontakte oder Verhaltensweisen gegenüber dem Bewohner. Beispiele hierfür sind:

- Unerwünschte Berührungen, Streicheleinheiten oder Küsse.

- Geschlechtsverkehr oder sonstiger sexueller Kontakt ohne Zustimmung des Bewohners.

- Den Bewohner sexuellen Inhalten oder Pornografie aussetzen.

5. Finanzieller Missbrauch:

Unter finanziellem Missbrauch versteht man die unbefugte oder illegale Nutzung der Ressourcen oder Vermögenswerte eines Bewohners. Es kann Folgendes umfassen:

- Diebstahl von Geld, Schmuck oder Besitztümern.

- Den Bewohner zwingen, Finanzdokumente zu unterzeichnen, die er nicht versteht.

- Schlechte Verwaltung der Finanzen oder Vermögenswerte des Bewohners.

6. Arzneimittelmissbrauch:

Beim Arzneimittelmissbrauch handelt es sich um den unangemessenen Einsatz von Medikamenten zur Verhaltenskontrolle eines Bewohners. Beispiele hierfür sind:

- Übermäßige Medikation des Bewohners, um ihn zu beruhigen oder ihn leichter handhabbar zu machen.

- Verabreichung von Medikamenten ohne gültiges Rezept oder ärztliche Anordnung.

- Ignorieren oder Nichtbehandeln der Nebenwirkungen von Medikamenten.

7. Psychischer Missbrauch:

Psychischer Missbrauch umfasst Manipulation, Drohungen oder andere Verhaltensweisen, die darauf abzielen, einen Bewohner zu kontrollieren oder zu verängstigen. Beispiele hierfür sind:

- Einschüchterung oder Androhung von Schaden.

- Isolation oder Trennung von anderen Bewohnern.

- Den Bewohner dazu zwingen, rechtsgültige Dokumente zu unterzeichnen oder Entscheidungen gegen seinen Willen zu treffen.

Für Pflegeheime ist es von entscheidender Bedeutung, über geeignete Richtlinien, Verfahren und Personalschulungen zu verfügen, um jegliche Form von Missbrauch zu verhindern und aufzudecken. Angehörige, Freunde oder Betreuer sollten ebenfalls wachsam sein und jedes verdächtige Verhalten oder jede Misshandlung den zuständigen Behörden oder Ombudsstellen melden, die für die Überwachung der Pflege in Pflegeheimen zuständig sind.

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