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Wie viele zertifizierte Pflegehelfer pro Patient sind zulässig und gibt es Richtlinien für die Gesamtversorgung von Patienten?

Staatliche Richtlinien für das Verhältnis von CNA zu Patient:

- Krankenhäuser:

- 1 CNA für jeweils 4–6 medizinisch-chirurgische Patienten.

- 1 CNA für jeweils 2 Intensiv- oder Intensivpatienten.

- Pflegeheime

- 1 CNA für jeweils 10–12 stationäre Patienten

- Einrichtungen für betreutes Wohnen (ALF)

- 1 CNA für je 12–20 Einwohner

- Hospiz

- 1 CNA für jeweils 8 Hospizpatienten

Richtlinien für Total-Care-Patienten:

Bei Total Care-Patienten handelt es sich um Personen, die Hilfe bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs) und instrumentellen Aktivitäten des täglichen Lebens (IADLs) benötigen. Zu den ADLs gehören:

* Essen

* Baden

* Anziehen

* Toilettengang

* Umsetzen (d. h. in einen Stuhl oder ein Bett ein- und aussteigen)

* Kontinenzmanagement

Zu den IADLs gehören Aufgaben, die Erwachsene üblicherweise an einem Tag erledigen, wie zum Beispiel:

* Kochen

* Reinigung

* Einkaufen

* Finanzen verwalten

* Transport

* Medikamentenmanagement

Das Verhältnis von CNAs zu Gesamtversorgungspatienten beträgt typischerweise 1:2, kann jedoch je nach den Bedürfnissen des Patienten und den Richtlinien der Gesundheitseinrichtung variieren.

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