Das Verhältnis von Pflegekräften zu Bewohnern in Pflegeheimen variiert je nach Bundesland, der Art des Pflegeheims und dem von den Bewohnern benötigten Pflegeniveau. Im Allgemeinen beträgt das Mindestverhältnis zwischen Pflegekräften und Assistenzärzten 1:10 für Tagschichten und 1:20 für Nachtschichten. Allerdings gibt es in einigen Pflegeheimen möglicherweise ein höheres Verhältnis von Pflegekräften zu Bewohnern, insbesondere wenn sie spezialisierte Pflege anbieten oder über ein höheres Intelligenzniveau der Bewohner verfügen.