Erträge aus Lebensversicherungen sind grundsätzlich kein steuerpflichtiges Einkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn der Erlös zur Pflege einer Einzelperson an einen Dritten, beispielsweise ein Pflegeheim, gezahlt wird, kann der Erlös steuerpflichtig sein. Die Steuerpflicht hängt von den spezifischen Fakten und Umständen der Situation ab, einschließlich der Bedingungen der Lebensversicherungspolice und der Beziehung zwischen der Person, die den Erlös erhält, und der Person, die die Prämien für die Police gezahlt hat. Um die Einhaltung steuerlicher Vorschriften sicherzustellen, empfiehlt es sich, bei der Behandlung von Lebensversicherungserlösen, die für Pflegekosten verwendet werden, einen Steuerberater zu konsultieren.