Zu den Ausgaben für Pflegeheime, die steuerlich absetzbar sind, gehören:
* Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
* Pflege
* Medizinische Versorgung
* Physiotherapie
* Ergotherapie
* Logopädie
* Sozialarbeit
* Ernährungsberatung
* Transport zu und von Arztterminen
Um den Abzug geltend zu machen, müssen Sie Ihre Abzüge in Ihrer Steuererklärung auflisten. Sie müssen außerdem Belege für alle Ausgaben Ihres Pflegeheims aufbewahren.
Die Höhe Ihres Abzugs für Pflegeheimkosten ist auf den Betrag Ihrer nicht erstatteten medizinischen Kosten begrenzt, der 7,5 % Ihres bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) übersteigt. Wenn Ihr AGI beispielsweise 50.000 US-Dollar beträgt und Sie 10.000 US-Dollar an nicht erstatteten medizinischen Kosten haben, wäre Ihr Abzug für Pflegeheimkosten auf 2.500 US-Dollar begrenzt (10.000 US-Dollar – 7,5 % von 50.000 US-Dollar).
Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Pflegeheimkosten haben, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
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