Der BON kann Faktoren berücksichtigen wie:
Wenn der BON feststellt, dass die Handlungen der Pflegekraft außerhalb des Arbeitsplatzes ausreichend schwerwiegend und für die Pflegepraxis relevant sind, kann sie Disziplinarmaßnahmen ergreifen.
Diese Maßnahme kann den Entzug oder die Aussetzung der Krankenpflegeerlaubnis oder die Auferlegung von Einschränkungen für die Tätigkeit der Krankenpflegerin umfassen.
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