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Wenn eine Krankenschwester außerhalb des Arbeitsplatzes eine Straftat begeht, betrifft BON die Sorge um einen guten beruflichen Charakter.

Die Bedenken des Board of Nursing (BON) hinsichtlich eines guten beruflichen Charakters beziehen sich auf die Frage, ob die Handlungen der Pflegekraft außerhalb des Arbeitsplatzes ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, Krankenpflege sicher und effektiv auszuüben.

Der BON kann Faktoren berücksichtigen wie:

  • Die Art und Schwere des Verbrechens
  • Ob die Straftat mit der Pflegetätigkeit zusammenhängt
  • Die Motivation der Krankenschwester, das Verbrechen zu begehen
  • Die Auswirkungen des Verbrechens auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Pflegeberuf
  • Wenn der BON feststellt, dass die Handlungen der Pflegekraft außerhalb des Arbeitsplatzes ausreichend schwerwiegend und für die Pflegepraxis relevant sind, kann sie Disziplinarmaßnahmen ergreifen.

    Diese Maßnahme kann den Entzug oder die Aussetzung der Krankenpflegeerlaubnis oder die Auferlegung von Einschränkungen für die Tätigkeit der Krankenpflegerin umfassen.

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