Von Krankenschwestern in Gefängnisumgebungen wird erwartet, dass sie berufliche Grenzen gegenüber den Insassen wahren, mit denen sie in Kontakt kommen. Sexuelle oder romantische Beziehungen zwischen medizinischem Fachpersonal und Insassen sind in den meisten Justizvollzugsanstalten strengstens verboten und können dazu führen, dass die Krankenschwester ihren Job und ihre Lizenz verliert, möglicherweise strafrechtlich verfolgt wird und andere rechtliche Schritte eingeleitet werden.
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