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Welche Art von Haftpflichtversicherung benötigt eine Personalvermittlung für Pflegekräfte?

Berufshaftpflichtversicherung Die auch als Fehler- und Unterlassungsversicherung (E&O) bezeichnete Versicherung schützt Pflegepersonalagenturen vor Ansprüchen aus der Erbringung von Dienstleistungen, die zu Personenschäden oder -schäden geführt haben. Es deckt Rechtskosten, Schadensersatz und Vergleiche ab.

Allgemeine Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen wegen Körperverletzung, Sachschaden und Werbeschaden, die aus der Tätigkeit der Personalvermittlung für Krankenpfleger resultieren.

Arbeiterunfallversicherung schützt Personalvermittlungsagenturen für Krankenpfleger vor Klagen von Krankenpflegern im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen. Es kann auch Lohnausfälle und medizinische Kosten decken.

Gewerbliche Kfz-Versicherung schützt die Pflegepersonalvermittlung vor Ansprüchen wegen Sach- oder Personenschäden, die aus der Nutzung von Firmenfahrzeugen resultieren.

Haftpflichtversicherung für Cybersicherheit schützt die Pflegepersonalagentur vor Haftung für Datenschutzverletzungen oder andere Cyber-Vorfälle.

Employment Practices Liability Insurance (EPLI) bietet Versicherungsschutz für Ansprüche aufgrund von Beschäftigungspraktiken wie Diskriminierung, unrechtmäßiger Kündigung und sexueller Belästigung.

Treuhandhaftpflichtversicherung schützt die Personalvermittlungsagentur für Krankenschwestern vor der gesetzlichen Haftung für die Verwaltung von Personalvorsorgeplänen.

Mieter- oder Gewerbeimmobilienversicherung schützt das Gebäude der Agentur und die darin befindlichen Vermögenswerte.

Umbrella-Versicherung Bietet zusätzlichen Versicherungsschutz, der über die Standardhaftpflichtversicherungen einer Agentur hinausgeht, beispielsweise wenn eine Auszahlung die Grenzen der Hauptversicherungen überschreitet.

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