1. Fahrlässigkeit: Wenn eine Krankenschwester es versäumt, sich ordnungsgemäß um ein Baby zu kümmern, und das Baby dadurch vermisst wird, kann die Krankenschwester als fahrlässig eingestuft werden und ihr die Lizenz entzogen werden. Fahrlässigkeit kann Folgendes umfassen:
* Ein Baby nicht richtig beaufsichtigen
* Ein Baby unbeaufsichtigt in einem gefährlichen Bereich zurücklassen
* Nichtbeachtung der Sicherheitsprotokolle
2. Grobes Fehlverhalten: Grobes Fehlverhalten stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Ethikkodex der Krankenpflege dar und kann zum Entzug der Krankenpflegelizenz führen. Einige Beispiele für grobes Fehlverhalten, das zum Verlust der Lizenz einer Krankenschwester führen kann, sind:
* Ein Baby verlassen
* Ein Baby missbrauchen
* Einem Baby vorsätzlich Schaden zufügen
3. Inkompetenz: Wenn sich herausstellt, dass eine Krankenschwester nicht in der Lage ist, die Krankenpflege auszuüben, kann ihre Lizenz entzogen werden. Inkompetenz kann Folgendes umfassen:
* Mangelnde Kenntnisse oder Fähigkeiten, die für eine sichere Ausübung der Krankenpflege erforderlich sind
* Wiederholte Fehler bei der Patientenversorgung machen
* Nichtbeachtung von Anweisungen oder Protokollen
4. Verstoß gegen den Pflegeethikkodex: Der Pflegeethikkodex besteht aus einer Reihe von Standards, die von allen Pflegekräften eingehalten werden sollen. Einige Beispiele für Verstöße gegen den Ethikkodex der Krankenpflege, die dazu führen können, dass eine Krankenschwester ihre Lizenz verliert, sind:
* Diebstahl von einem Patienten
* Sexuelles Fehlverhalten gegenüber einem Patienten
* Unehrlichkeit oder Betrug
5. Aufzeichnungen fälschen: Wenn eine Krankenschwester Aufzeichnungen fälscht, kann sie einer Straftat für schuldig befunden werden und ihre Zulassung kann entzogen werden. Zu den Fälschungen von Aufzeichnungen können gehören:
* Patientenakten ändern
* Erstellung von Patienteninformationen
* Vernichtung von Patientenakten
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