Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für die Pflege der Eigentumswohnung und des Grundstücks verantwortlich. Der Verein ist eine von den einzelnen Wohnungseigentümern getrennte juristische Person. Es ist für die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche der Wohnanlage verantwortlich, beispielsweise der Flure, Aufzüge, des Pools und des Geländes. Der Verein erhebt auch Beiträge von den Eigentümern der Eigentumswohnungen, um diese Unterhaltskosten zu decken.