Nennen Sie zwei Möglichkeiten, wie die Pflegehelferin als Fürsprecherin auftreten kann.
1.Für die Rechte der Bewohner eintreten. Dazu gehört, sicherzustellen, dass der Bewohner sich seiner Rechte bewusst ist und die Pflege und Dienstleistungen erhält, auf die er Anspruch hat. Es bedeutet auch, den Bewohner vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen.
2.Melden von Bedenken hinsichtlich der Pflege des Bewohners. Sie können sich hierfür an die Pflegekraft oder den Arzt des Bewohners, den Sozialarbeiter oder den Ombudsmann wenden.