Das Gesetz von Wisconsin schreibt vor, dass Vermieter eine Mieterhöhung mindestens 28 Tage im Voraus mitteilen müssen, außer in den folgenden Fällen:
* Handelt es sich um eine monatliche Miete, kann der Vermieter eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einhalten.
* Handelt es sich bei der Miete um einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr, kann der Vermieter eine Kündigungsfrist von 60 Tagen einhalten.
*Beträgt die Mieterhöhung weniger als 10 %, kann der Vermieter eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einhalten.
Darüber hinaus verbietet das Gesetz von Wisconsin Vermietern, Vergeltungsmaßnahmen gegen Mieter zu ergreifen, die ihre gesetzlichen Rechte ausüben, indem sie sich beispielsweise über die Wohnverhältnisse beschweren oder einer Mietervereinigung beitreten. Wenn ein Mieter glaubt, dass sein Vermieter Vergeltungsmaßnahmen gegen ihn ergreift, kann er eine Beschwerde beim Wisconsin Department of Safety and Professional Services (DSPS) einreichen.
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