Dies hängt von der spezifischen sexuell übertragbaren Krankheit und den Richtlinien der Krankenpflegeschule ab. Einige sexuell übertragbare Krankheiten wie HIV oder Hepatitis B können durch Blut oder Körperflüssigkeiten übertragen werden, sodass Krankenpflegeschulen möglicherweise Beschränkungen für Schüler mit diesen Erkrankungen haben. Andere sexuell übertragbare Krankheiten wie Chlamydien oder Gonorrhoe werden nicht durch gelegentlichen Kontakt übertragen und stellen möglicherweise kein Hindernis für den Besuch einer Krankenpflegeschule dar. Es ist wichtig, der Schule alle sexuell übertragbaren Krankheiten mitzuteilen und mit ihr zusammenzuarbeiten, um festzustellen, ob Einschränkungen oder Vorkehrungen getroffen werden müssen.